(30.8.2016) Demnach fehle nicht nur eine spezifische Rechtsgrundlage für deren Einsatz, auch werden Staatsanwaltschaften und Polizei ihren gesetzlichen Vorgaben in der Mehrzahl der Fälle nicht gerecht.
(30.8.2016) Demnach fehle nicht nur eine spezifische Rechtsgrundlage für deren Einsatz, auch werden Staatsanwaltschaften und Polizei ihren gesetzlichen Vorgaben in der Mehrzahl der Fälle nicht gerecht.