Anfragen von Behörden an die Firma Whatsapp oder Telegram gelten als aussichtslos. Dürfen sich die Behörden dann darüber hinwegsetzen und direkt in Chat-Accounts einhacken, ohne diese Maßnahme offen als das zu deklarieren, was manche Juristen darin sehen: eine Art kleiner Online-Durchsuchung? Im Bundesjustizministerium heißt es, man sei sich der Kritik bewusst; ein Vorschlag für eine Ergänzung des Paragrafen 100a sei in Arbeit.