Einer kosmetischen Korrektur zum Trotz sollen Unternehmenslobbyisten und US-Behörden weiterhin privilegierten Zugriff auf die EU-Gesetzgebung bekommen.
Einer kosmetischen Korrektur zum Trotz sollen Unternehmenslobbyisten und US-Behörden weiterhin privilegierten Zugriff auf die EU-Gesetzgebung bekommen.