Auch deutsche Behörden kooperieren mit dem DHS. Die operative Zusammenarbeit mit dem BKA und Bundesamt für Verfassungsschutz wird seit 2008 in einer “Security Cooperation Group” ausgestaltet (Großbritannien unterhält hierfür mit dem DHS eine “Joint Contact Group”). Das deutsche Zollkriminalamt darf seit 1973 zur “Drogen- und Terrorismusbekämpfung” mit US-Behörden Daten tauschen.