Gerber selbst sieht dies erwartungsgemäß anders: »Ich verstehe mich als von der Bevölkerung gewählter kritischer Abgeordneter, der die Verwaltung zu kontrollieren hat. Ich bin damit kein Amtsträger und auch nicht in vergleichbarer Funktion tätig, wie Richter oder Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis«, stellte er in einer dieser Tage von der DKP veröffentlichten Erklärung klar. Aufgrund seines politischen Mandats fühle er sich »auch nicht in einem Dienst- oder Auftragsverhältnis der öffentlichen Hand untergeordnet«. »Das würde meiner Kontrollaufgabe und meinem Verständnis von der Tätigkeit eines Abgeordneten widersprechen«, so Gerber.