Der NSU bestand aus drei Mitgliedern. Staatliche Stellen waren beim Zustandekommen und Gewährenlassen nicht beteiligt. Alles andere ist „Fliegengesumme“, so Bundesanwalt Dr. Diemer.
Der NSU bestand aus drei Mitgliedern. Staatliche Stellen waren beim Zustandekommen und Gewährenlassen nicht beteiligt. Alles andere ist „Fliegengesumme“, so Bundesanwalt Dr. Diemer.