(14.Juni) Als vor einem Jahr Angehörige der durch einen NSU-Sprengsatz schwerverletzten Mashia M. vor Gericht eine Täterbeschreibung abgaben, die nicht zur Anklageschrift passte, wäre wohl jeder als »Verschwörungstheoretiker« lächerlich gemacht worden, der öffentlich den Verdacht geäußert hätte, dass hier staatliche Stellen einen V-Mann schützen.