25.02.2016 - 11:05 [ Radio Utopie ]

Terrorgesetze die „eigentlich hätten geprüft werden müssen“ bis 2021 verlängert

(16.11.2015) Aus dem Bericht der “Parlamentarischen Kontrollkommission” vom 10. Februar 2012:

„In diesem Berichtszeitraum qualifizierten sich anhand der…Suchbegriffe 27 079 533 Telekommunikationsverkehre„

Insgesamt waren allein im Jahre 2010 durch die staatlichen Organisationen wie Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischer Abschirmdienst „37.292.862 Emails und Datenverbindungen“ der Bevölkerung „überprüft“ worden, was sogar die „Bild“ berichtete.

Wie man etwas „überprüft“, auf das man keinen Zugriff hat, und vor allem mit welchem Recht, das hat bis heute kein Funktionär des Staates öffentlich erklärt. Es hat auch kein einziger Abgeordneter bis heute öffentlich danach gefragt. Im Gegenteil. (Linke und Grüne wussten seit 2012 vom vollständigen Kopieren des B.N.D. an Netzknoten)

Auch hatte kein einziger Abgeordneter, geschweige denn eine Parteifraktion, die interaktive Rückwirkung, Interaktion und Wechselwirkung der Verlängerung derart vieler und zentraler „Sicherheitsgesetze“ überprüft. Dabei wirken zu Beispiel das Artikel 10-Gesetz, das Bundesverfassungsschutzgesetz, das BND-Gesetz und das BKA-Gesetz – dessen Beurteilung auf Verfassungsmäßigkeit seit fast sieben Jahren durch das Bundesverfassungsgericht verschleppt wird – gerade auch hinsichtlich der Bestimmungen vom „Telekommunikationsgesetz“ (TKG), Grundlage der „Telekommunikations-Überwachungsverordnung“ (TKÜV), interaktiv, da das „Telekommunikationsgesetz“ die Behörden jeweils „zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben“ zum Kopieren der Daten von 80 Millionen Menschen und darüber hinaus auf den Datenverkehr über deutsches Territorium ermächtigt.

„Gesetzliche Aufgaben“ ändern sich mit Gesetzen. Also wirkte sich die Verlängerung des „Terrorismusbekämpfungsgesetzes“ erst auf die verlängerten Gesetze, wie das BND-Gesetz, und dann auf deren Anwendung über das „Telekommunikationsgesetz“ aus, um nur ein Beispiel zu nennen. Querweise des BND-Gesetzes zu Artikeln des Bundesverfassungsschutzgesetzes wären ein weiteres.