24.02.2012 - 18:16 [ Beck-Blog ]

Teilweise verfassungswidrig: Auskunftspflichten über Zugangsdaten/dyn. IP-Adressen; verfassungsgemäß: Bestandsdatenpeicherung auf Vorrat

In einem heute ergangenen Beschluss über Verfassungsbeschwerden hat das BVerfG § 113 TKG für teilweise verfassungswidrig erklärt (1 BvR 1299/05 Volltext; dazu Pressemitteilung)

Die Entscheidung gibt auch wichtige Hinweise darauf, wie das BVerfG sich zur Vorratsdatenspeicherung stellt.