16.06.2011 - 06:17 [ nrhz.de ]

Tarifautonomie am Scheideweg: Kapitalismus brutal

Die Tarifautonomie ist ein Verfassungsrecht. „Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz ist ein Freiheitsrecht, das den Schutz der Koalitionen auf alle Verhaltensweisen erstreckt, die koalitionsspezifisch sind. Vor allem die Materien des Arbeitsentgelts und der anderen materiellen Arbeitsbedingungen wie Arbeits- und Urlaubszeiten werden zum großen Teil den Tarifparteien überlassen, die die erforderlichen Regelungen der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen autonom durch Vereinbarungen treffen.“ (Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1991)