Zwar sind die Vereinbarungen noch geheim, an einem Vertragstext wird noch gebastelt, aber große Änderungen dürfen wir nicht mehr erwarten. Nach allem, was wir wissen, haben sich weder die EU-Kommission noch die kanadische Regierung um die Bedingungen der EU-Parlamentarier geschert: Vorrang für den gewöhnlichen Rechtsweg und für die nationale Gerichtsbarkeit vor dubiosen Schiedsgerichten. Deshalb bleibt dem EU-Parlament gar nichts anderes übrig, als den Vertrag schon wegen der vorgesehenen Schiedsgerichtsbarkeit insgesamt abzulehnen.