29.11.2014 - 14:58 [ Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ]

Tätigkeitsbericht 1999 und 2000 des Bundesbeauftragten für den Datenschutz: Keine Entschlüsselung der Persönlichkeit

Bei der Entschlüsselung des menschlichen Genoms waren in den letzten Jahren bahnbrechende Fortschritte zu verzeichnen. Bereits heute sind für bestimmte vererbliche Krankheiten Gentests erhältlich, die eine Aussage darüber treffen, ob eine Erkrankung vorliegt oder in welchem Umfang ein Erkrankungsrisiko besteht. Noch sind solche Gentests lediglich Spezialisten mit besonderer Laborausstattung vorbehalten. Doch ist bereits in den USA der Prototyp eines handtellergroßen Minilabors vorgestellt worden, das innerhalb kürzester Zeit einen Gentest durchführen kann.

Gentechnische Untersuchungen beim Menschen enthalten höchst persönliche Informationen in einem Maße, das die Sensitivität bisheriger personenbezogener Informationen bei weitem übersteigt. Die Erkenntnisse der Genetik werfen schwierige medizinische, ethische und rechtliche Fragen auf.

Anders als beispielsweise das unbefugte Öffnen eines Briefes sind derart gravierende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht derzeit nicht strafbar, lediglich die Datenschutzgesetze ziehen in ihrem Anwendungsbereich gewisse Grenzen für die Erhebung und Verarbeitung solcher Daten. Diese Vorschriften sind aber in vielen realistischen Szenarien nicht anwendbar.

Ich halte deshalb ein gegen jedermann gerichtetes, ausdrückliches und strafbewehrtes Verbot für vordringlich, ohne besondere Befugnis die Analyse des Genoms eines Anderen durchzuführen oder durchführen zu lassen, oder Ergebnisse der Analyse des Genoms eines Anderen zu verarbeiten und zu nutzen.