Kaum war das BKA-Gesetz vom obersten Gerichts Deutschlands als teilweise verfassungswidrig beurteilt worden, setzten die üblichen Reaktionen seitens derjenigen ein, die sich für den „starken Staat“ und einen Kampf gegen den internationalen Terrorismus mit möglichst vielen umfassenden Befugnissen für die Strafverfolger aussprechen. Unverzüglich, so betonte Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke, werde sich der Gesetzgeber daran machen, den Urteilsspruch umzusetzen. Die Eile ist nachvollziehbar, da die bisherigen Befugnisse in ihrer jetzigen Form nur bis Mitte 2016 angewandt werden dürfen.