MDR SACHSEN-ANHALT sagte Ebeling: „Die Gemeinden können dem Erdgas oder Erdöl-Unternehmen verweigern, dass sie Sondernutzungen für ihre Gemeindestraßen haben. Oder sie brauchen denen auch keine Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Dazu sind sie nicht verpflichtet. Und das ist schon mal ein scharfes Schwert, womit man solche Projekte behindern oder verhindern kann.“