Stuttgart, 21. September 2011: Die symbolische Besetzung des Nordflügels des Stuttgarter Hauptbahnhofs vom 26.7.2010 erscheint dem Amtsgericht Stuttgart nicht strafwürdig. Die Verfahren gegen fünf der 55 Angeklagte wurden heute gegen Auflagen eingestellt. Die friedliche Besetzung des leerstehenden Gebäudeteils hatte keine Sachschäden verursacht, hatte aber überregional Aufmerksamkeit erregt. Der denkmalgeschützte Nordflügel wurde ab 25.8.2010 abgerissen – zu diesem Zeitpunkt und bis heute ohne Notwendigkeit für den Baufortschritt für das umstrittene Projekt Stuttgart 21, wie die Deutsche Bahn AG inzwischen zugegeben hat. Die Auflagen bestehen in der Zahlung geringer Geldbeträge idR an gemeinnützige Organisationen.