Polizeipräsident Thomas Züfle
Der Aufruf in Facebook kommt der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten gleich und löst entsprechende polizeiliche Ermittlungen aus. Auch Schüler und andere Jugendliche, die sich an Blockadeaktionen beteiligen, können sich unter anderem wegen Nötigung strafbar machen.
Folgemaßnahmen über sich ergehen lassen
Auch die polizeilichen Folgemaßnahmen wie Personalienfeststellungen, Platzverweise usw. müssen sie über sich ergehen lassen. Außerdem können ihnen Einsatzkosten, wie beispielsweise die Wegtragegebühr auferlegt werden.