Datum: 16.12.2011
Kurzbeschreibung: Die vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene 5. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.01.2005 betreffend die Umplanung des Grundwassermanagements für den Bau des neuen Tiefbahnhofs in Stuttgart ist rechtswidrig und nicht vollziehbar. Dies hat der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Urteil vom 15.12.2011 (Az: 5 S 2100/11) festgestellt und damit einer entsprechenden Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) stattgegeben.