Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Eilantrag eines Journalisten gegen das Land Baden-Württemberg abgelehnt, mit dem dieser erreichen wollte, in den Kreis der vom Polizeipräsidium Stuttgart ausgewählten „eingebundenen“ Journalisten aufgenommen zu werden, welche die Polizei bei geplanten Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit Stuttgart 21 begleiten.