Ströbele: Auf jeden Fall wäre ein solches Ausspähen eine Grundrechtsverletzung und ein Angriff auf die Pressefreiheit. Das wäre in Deutschland strafbar und ein Fall für die zuständige Staatsanwaltschaft.
Ströbele: Auf jeden Fall wäre ein solches Ausspähen eine Grundrechtsverletzung und ein Angriff auf die Pressefreiheit. Das wäre in Deutschland strafbar und ein Fall für die zuständige Staatsanwaltschaft.