Die Vorwürfe seien nicht schlüssig und nicht gestützt, entschied das Kartellamt nach Informationen von faz.net.
Welches Ziel die Verleger hätten, sei dem Kartellamt nicht erkennbar: „Die Anknüpfungspunkte für ein eventuell kartellrechtsrelevantes Verhalten von Google beruhen teilweise nur auf Mutmaßungen“, heißt es in dem Schreiben der Kartellrechtler.