Der Tarifvertrag für Verfahrensfragen der Deutschen Bahn ist ein Frontalangriff gegen die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit. Die DB und mittelbar auch der Staat als Eigner der DB wollen hier eine Vorstufe eines Tarifeinheitsgesetzes durchsetzen, das im Lichte des Grundgesetzes niemals zulässig wäre. Und genau das wird das Zugpersonal der GDL nicht mitmachen.