Im Finanzstrafverfahren, das die Justiz seit Dezember 2010 gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser führt, könnte der einstige Strahlemann wieder einmal von seiner Vergangenheit eingeholt werden. Wie die Staatsanwaltschaft Wien am Freitag auf Anfrage bekräftigte, werden auch Honorarzahlungen geprüft, die Grasser in seiner Zeit als oberster Säckelwart der Republik erhalten hat