02.11.2012 - 06:53 [ law blog ]

Steuerfahnder im U-Bahnhof

Dass das Finanzamt sich an allgemeinen Personenkontrollen auf öffentlichen Plätzen beteiligt, ist für mich neu. Zwar ist die Steuerfahndung zur Identitätsfeststellung berechtigt. Allerdings stellt sich schon die Frage, ob das auch uneingeschränkt bei verdachtsunabhängigen Kontrollen zulässig und verhältnismäßig ist. Immerhin sind die Menschen ja mit der U-Bahn unterwegs und nicht mit dem Auto. Bei Autofahrern kann man wegen der Kfz-Steuer mit einiger Anstrengung noch einen Anknüpfungspunkt für steuerliche Kontrollen sehen. Aber so einfach mal jeden Passanten ohne jeden Bezug zu einem steuerlichen Vorgang unter die Lupe nehmen, finde ich schon stark. Vielleicht findet sich ja ein Mutiger, der dagegen klagt