Die Steuervorteile der spanischen Katholischen Kirche sind teilweise rechtswidrig. Das entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Steuerbefreiungen für nicht rein religiöse Aktivitäten stellen demnach eine unzulässige staatliche Beihilfe dar. (Rechtssache C-74/16)