Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD): Aber es gibt an einem Punkt einen Dissens – wenn ich das richtig sehe, ist das, was ich Ihnen jetzt hier vortrage, auch die Auffassung von Herrn Schäuble; aber er mag dazu selber Stellung nehmen –: Wenn deutsche Behörden aus dubiosen nachrichtendienstlichen Quellen Erkenntnisse haben, die für die Gefahrenabwehr in Deutschland von überragender Bedeutung sind, spielt es keine Rolle, wie diese Erkenntnisse entstanden sind. Vielfach weiß man das auch nicht. Sie sind dann
nicht gerichtsverwertbar, völlig klar. Kein deutsches Gericht würde solche Informationen verwerten.
Aber wenn es in Deutschland Informationen gibt – möglicherweise
auch, ohne deutsche Beteiligung, auf schändlichem Wege gewonnene –, dann muss man sie zur Kenntnis nehmen.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Richtig!)
Alles andere wäre völlig unverantwortlich, Frau
Leutheusser-Schnarrenberger.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Ich will Ihnen deutlich sagen – möglicherweise ist das ein Dissens zwischen Ihnen und mir; ich habe über diesen Punkt häufiger auch mit Kollegen debattiert –: Bei der Gefahrenabwehr in Deutschland wird, wenn es um Leib und Leben geht, jede Information auf den Tischen der deutschen Sicherheitsbehörden, die plausibel ist, natürlich verwertet. Wir sollten ehrlicherweise zugeben, dass darunter auch die eine oder andere Information sein kann, von der wir nicht wissen, wie sie entstanden ist.
Das ist nun einmal so in dieser Welt.
Die deutschen Behörden haben die Pflicht, Informationen, die sie bekommen haben, aus welchen Quellen auch immer, zu
analysieren und im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu verwerten. Anderes wäre unehrlich. Insoweit gibt es möglicherweise zwischen Ihnen und mir einen Dissens.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Dr. Barbara Höll [DIE LINKE]: Sie rechtfertigen damit Folter!)