(März 2013) Der Deutsche Richterbund hält die Form der Konsultation zur Unschuldsvermutung über einen ausschließlich auf Englisch abrufbaren Online-Fragebogen, der von einer Consulting-Firma erarbeitet und ausgewertet wird, für unangemessen, um wichtige rechtspolitische Themen auf europäischer Ebene vorzubereiten. Er erlaubt sich daher, seine Antworten zur Konsultation Unschuldsvermutung vom März 2013 direkt an die Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz, zu senden.