27.10.2015 - 09:41 [ Deutscher Anwaltverein ]

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Taskforce „Reformbedarf Nachrichtendienste“

(14.Oktober) §§ 5, 15 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10) sind zu reformieren. Der Deutsche Anwaltverein fordert, dass zukünftig jegliche Überwachung von Telekommunikation im Ausland einer Genehmigung durch die G 10-Kommission bedarf. Deutlich werden soll hierdurch, dass den Bundesnachrichtendienst (BND) eine umfassende Grundrechtsbindung trifft und daher das Telekommunikationsgeheimnis auch im Ausland zu beachten ist.
Nur durch eine umfassende Erstreckung der G 10-Beschränkungen auf die Auslands-Auslands-Kommunikation lässt sich zudem verhindern, dass inländische Maßnahmen des BND in Auslandsmaßnahmen uminterpretiert werden, um die Beschränkungen des G 10 zu umgehen (Stichwort: „Weltraumtheorie“).