23.10.2016 - 10:07 [ Amnesty International ]

Stellungnahme der Themenkoordinationsgruppe Polizei und Menschenrechte

(29.9.2016) Der Guardian berichtete, dass unter Legende eingesetzte Polizeibeamte von Scotland Yard keinerlei rechtliche Einweisungen bezüglich des Landes in dem sie eingesetzt werden, erhalten, und gleichzeitig regelmäßig ihre Ergebnisse mit lokalen Polizeibehörden teilen (siehe Link oben). Die TheKo sieht hier insbesondere die Gefahr, dass durch dieses Vorgehen lokale Strafverfahrensvorschriften und polizeirechtliche Bestimmungen umgangen werden könnten. So wäre beispielsweise fraglich, ob und welche Auswirkungen ein Verstoß gegen die deutsche Strafprozessordnung durch ausländische Ermittler auf ein in Deutschland geführtes Strafverfahren hätte. Auch erscheint ein Vorgehen wie in der Presse dokumentiert zumindest nicht auf Art. 24 Abs. 2 S. 2 des Vertrags von Prüm stützbar. Auch bleibt fraglich, sofern sich die Behörden bei ihrem Vorgehen hierauf stützen sollten, ob Art. 26 S. 1 Nr. 3 des gleichen Vertrags eine hinreichend bestimmte Vorschrift ist, um als Rechtsgrundlage für den Einsatz verdeckter Ermittler zu dienen.