Unter dem Vorwand der „Geldwäsche“ plant die Regierung strengere Kontrollmaßnahmen ab 2012: Geschäfte sollen Verdächtige melden, der Umtausch in E-Geld wird überprüft, Bareinzahlungsgrenze bei Banken wird von 15000 auf 1000 Euro reduziert. Der Hit allerdings: Einführung eines Geldwäschebeauftragten für alle Betriebe mit mehr als neun Mitarbeitern. – Bundesrat kann den Entwurf bis 8. Juli „kommentieren“.