Den Schreiben ist nicht zu entnehmen, auf welchen Sachverhalt die Forderung zurückgeht. Es werden weder Aktenzeichen, Datum des Erstattungsbescheides noch Forderungsgrund angegeben.
Den Schreiben ist nicht zu entnehmen, auf welchen Sachverhalt die Forderung zurückgeht. Es werden weder Aktenzeichen, Datum des Erstattungsbescheides noch Forderungsgrund angegeben.