Den Fragestellern wird im Weiteren beschieden, dass Angaben über die Stückzahl der heute noch im Bestand der Bundeswehr befindlichen Minen „aus Gründen des Staatswohls amtlicher Geheimhaltung“ unterliegen und als „VS-Vertraulich“ eingestuft seien. Nur die Mitglieder des Bundestages könnten diese Angaben in der Geheimschutzstelle einsehen.