„Der Anwendungsbereich ist sehr eng gehalten und man hat mit dem Gesetz nicht versucht, alles, was technisch möglich ist, abzudecken“, sagt Feiler von der Kanzlei Baker & McKenzie. Er ist deshalb überzeugt davon, dass der Gesetzesentwurf verfassungskonform sei. „Das heißt freilich nicht, dass man damit auch tatsächlich glücklich sein muss“, fügt der Jurist hinzu.