Die Zeitung beruft sich dabei auf ein Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Laut dem Brief hat diese die untergeordnete Staatsanwaltschaft angewiesen, die zuvor eingestellten Ermittlungen „gegen Verantwortliche des Deutschen Bundestags wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt“ wieder aufzunehmen.