Das Anti-Terror-Gesetz sieht vor, dass der Verfassungsschutz künftig mehr Daten mit ausländischen Geheimdiensten austauschen darf, insbesondere mit „Partnerdiensten in den Nachbarstaaten und darüber hinaus in EU und Nato“.
Das Anti-Terror-Gesetz sieht vor, dass der Verfassungsschutz künftig mehr Daten mit ausländischen Geheimdiensten austauschen darf, insbesondere mit „Partnerdiensten in den Nachbarstaaten und darüber hinaus in EU und Nato“.