womöglich – auch das deutete sich an – wird vorerst sogar überhaupt nicht entschieden: Der Senat äußerte nämlich Zweifel, ob die Verfassungsbeschwerden zulässig sind oder nicht an ein europäisches Gericht verwiesen werden müssten. Das wäre allerdings ein Novum: Noch nie hat das BVG eine Beschwerde auf diese Weise weitergeleitet.