16.06.2016 - 16:53 [ Netzpolitik.org ]

Spitzeln durch Europa: Kaum Auskunft über Tarnidentitäten von Polizeien und Geheimdiensten

In den Anfragen beim Berliner Senat für Inneres und Sport sowie beim Bundesinnenministerium ging es auch um die allgemeine Praxis zur Vergabe von Tarnidentitäten. Mehrere Bundes- und Landesbehörden sind zur Ausstellung befugt. Hierzu gehören die Verfassungsschutz- und Kriminalämter, der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst, die Bundespolizei und das Zollkriminalamt.

Zahlen wollten beide Ministerien aber nicht nennen, vermutlich liegen diese (ohne Zeugenschutz) bundesweit im höheren vierstelligen Bereich.