In den Anfragen beim Berliner Senat für Inneres und Sport sowie beim Bundesinnenministerium ging es auch um die allgemeine Praxis zur Vergabe von Tarnidentitäten. Mehrere Bundes- und Landesbehörden sind zur Ausstellung befugt. Hierzu gehören die Verfassungsschutz- und Kriminalämter, der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst, die Bundespolizei und das Zollkriminalamt.
Zahlen wollten beide Ministerien aber nicht nennen, vermutlich liegen diese (ohne Zeugenschutz) bundesweit im höheren vierstelligen Bereich.