(10.3.2017) Doch genau darauf läuft das von der SPD veröffentlichte Positionspapier hinaus. Darin heißt es unter anderem, dass “bei strafrechtlich relevanten Persönlichkeitsrechtsverletzungen dem Opfer gegenüber dem sozialen Netzwerk ein zivilrechtlicher Anspruch auf Auskunft (mit entsprechendem Richtervorbehalt) über die Identität des Täters eingeräumt werden” solle, so wie es bei Urheberrechtsverletzungen bereits der Fall ist.