Garzóns Methoden sind umstritten, weil er oft fundamentale Grundsätze des Rechtsstaats missachtet. Dafür muss er sich in drei Prozessen verantworten. Jetzt geht es zunächst um „permanente Rechtsbeugung“. Bei Korruptionsermittlungen gegen hochrangige Mitglieder der konservativen Volkspartei (PP) habe er Verteidigerrechte ausgehebelt. Garzón ließ nicht nur inhaftierte Angeklagte abhören, sondern auch die Verteidigergespräche. Eine angemessene Verteidigung werde damit ausgehebelt, hatte auch die „Vereinigung Freier Rechtsanwälte“ kritisiert.