Der Staat als Schützer der Grundrechte als gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltendes Recht darf sich hier nicht für die Wirtschaft zum Erfüllungsgehilfen der Außerkraftsetzung von Grundrechten machen, um einem maßlosen Profitstreben auf Kosten aller Bürger den Vorzug gegenüber einer menschlichen und den Grundrechten verpflichteten Arbeitsmarktpolitik zu geben. Damit stellt der Staat das Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland selbst in verfassungswidrige Abrede.