Das Berliner Landgericht sieht die Sache allerdings anders. Zwar habe es schon öfter „Fälle von Tatprovokation gegeben, allerdings noch niemals in dieser Größenordnung“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat gestern. Der Verbindungsmann der Polizei, Moharrem, habe „weit über die Stränge geschlagen“, Namik A. sei „rechtsstaatswidrig zu seiner Tat getrieben worden“.
Doch aus welchem Antrieb soll Moharrem gehandelt haben? Die Verteidigung vermutet, dass er auf ein hohes Erfolgshonorar aus war. Denn: Je größer eine Drogenmenge ist, die mit Hilfe eines V-Manns sichergestellt wird, desto größer das Honorar. Der Richter stellte schließlich klar: „Dieses Geschäft ist staatlich angeschoben worden.“ Deshalb fiel das Urteil mit vier Jahren und fünf Monaten auch vergleichsweise milde aus, zudem kam Namik A. gegen 28000 Euro Kaution zunächst frei.