27.06.2014 - 11:05 [ Patrick Breyer, Mitglied des Landtags von Schleswig-Holstein ]

Sind Gefahrengebiete Geheimsache? Gefahrengebietsanordnungen aus dem Netz gelöscht [ergänzt]

Heute musste ich leider einige polizeiliche Anordnungen zur Einrichtung von Gefahrengebieten wieder aus dem Internet löschen. Der Hintergrund: Im Vorfeld der Landtagsdebatte über unseren Gesetzentwurf zur Abschaffung von Gefahrengebieten in Schleswig-Holstein hatte ich die bisherigen Anordnungen vom Innenministerium erhalten und veröffentlicht. Heute bin ich darauf hingewiesen worden, dass die Anordnungen der Gefahrengebiete teilweise die Kennzeichnung als “NfD”, also “Nur für den Dienstgebrauch”, enthalten. Da ich solche Dokumente nach der Geheimschutzordnung des Landtags 30 Jahre lang nicht veröffentlichen darf, habe ich sie wieder aus der veröffentlichten pdf-Datei gelöscht. (…)

ür mich ist klar: Die Menschen, deren Heimat zum Gefahrengebiet erklärt wird, haben Anspruch darauf, von dieser einschneidenden Maßnahme und ihrer Begründung zu erfahren! Schließlich können sie jederzeit ohne Verdacht angehalten und ihr Pkw eingesehen werden. Auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Dr. Caspar hält eine Veröffentlichung von Gefahrengebieten für verfassungsrechtlich zwingend geboten.