13.05.2011 - 13:52 [ Yahoo ]

Sicherheitsmängel bei Internet-Speicherdiensten

Nach Ansicht der Rechtsexperten des Fachmagazins gehe diese Formulierung sogar über die Weisung amerikanischer Anti-Terror-Gesetze hinaus, mit deutschem Recht sei sie sowieso nicht vereinbar, zumal sie viel zu schwammig formuliert ist. Selbst um dem amerikanischen Anti-Terror-Gesetz genüge zu tun, hätte Dropbox die Datenschutzbestimmung so nicht ändern müssen. Schließlich hätten die US-Verfolgungsbehörden im Falle einer Gefahr auch ohne richterlichen Beschluss uneingeschränkten Zugriff auf Nutzerdaten. Firmen können in den USA dazu gezwungen werden, Nutzerdaten herauszurücken.