(14.5.2007) Kilger bezeichnete die Vorstöße für eine polizeifreundliche Neuregelung von Lauschangriffen und Rasterfahndungen als „Frontalangriff auf das Grundgesetz.“ Der größtmögliche Sündenfall sei die Spionage in privaten Computern über das Internet. „Würde sie erlaubt, hätte das entsetzliche Folgen für Intimität und Würde der Bürger.“