Das beschreibt ein Bericht der Digitalen Gesellschaft. Offenbar befindet sich darin sogar ein Gesetzesentwurf für die Weiterentwicklung des noch nicht verabschiedeten Gesetzes. Geplant sind demnach:
– eine Ausweitung der Speicherfrist für Standortdaten auf zehn Wochen,
– keine Benachrichtung der Betroffenen vor Abruf ihrer VDS-Daten,
– eine Ausweitung des Straftatenkatalogs für den Zugriff auf die VDS-Daten sowie
– eine Zugriffsbefugnis für Geheimdienste ohne jegliche Tatbestandsvoraussetzungen.