Erlauben Sie mir, meinem Vortrag ein Fazit voranzustellen:
• Das BKA hat keinen Verfassungsbruch begangen! Das BKA gewährleistet vielmehr eine enge und konsequente, verfassungstreue Umsetzung der Vorgaben des BVerfG zur Online-Durchsuchung und zur Quellen-TKÜ.
• Wir unterscheiden klar zwischen den Funktionalitäten von Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ. Wir missbrauchen diese Funktionalitäten nicht.
• In unsere OLD- und Quellen TKÜ-Software war zu keinem Zeitpunkt eine rechtswidrige Hintertür zum Aufspielen von Ausspähprogrammen eingebaut. Der jeweilige richterliche Beschluss war der alleinige Maßstab unseres Handelns.