(3.Dezember) Der seitens der Politik weisungsgebundene Generalbundesanwalt (GBA) weigert sich, wichtige Akten für das NSU-Verfahren freizugeben. Es geht um den ehemaligen Verfassungsschützer Andreas Temme, der (angeblich) zufälligerweise an einem der Tatorte der Ceska-Morde war.