23.11.2012 - 13:23 [ Standard ]

Schutz der Vorratsdaten: „Man kann nicht ständig alles überprüfen“

In Österreich ist die umstrittene Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 in Kraft getreten. Seither müssen ohne Vorliegen eines Verdachts Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet von Mobilfunkern und Internet-Providern gespeichert werden. Durch die Vorratsspeicherung können die Behörden sechs Monate im Nachhinein auf diese Daten zugreifen.