In Österreich ist die umstrittene Vorratsdatenspeicherung mit 1. April 2012 in Kraft getreten. Seither müssen ohne Vorliegen eines Verdachts Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet von Mobilfunkern und Internet-Providern gespeichert werden. Durch die Vorratsspeicherung können die Behörden sechs Monate im Nachhinein auf diese Daten zugreifen.