27.05.2013 - 16:39 [ Patrick Breyer ]

Schleswig-Holstein will Bestandsdaten auch von Internetdiensten abgreifen

Die Polizei soll danach nicht nur von Telekommunikationsanbietern, sondern auch von “Telemedien-Diensteanbietern” wie Facebook, Google oder Twitter Bestandsdaten sowie “auf die Identifikation der Nutzer und auf das Datum und die Uhrzeit des Beginns und Endes der Nutzung beschränkte Daten im Sinne des § 15 des Telemediengesetzes” abgreifen dürfen.