(27.06.2009) Dabei gibt es noch eine ganze Reihe von weiteren haarsträubenden Begleitmassnahmen des “Stockholmer Programms”:
– am 19.Juni wurde durch den Bundestag still und heimlich Polizeieinheiten aus EU-Staaten in Deutschland der Status einer “Hilfspolizei” unter Oberbefehl des Bundesinnenministeriums, sowie der Schusswaffengebrauch auf deutschem Boden erlaubt. Dadurch wurde der “Prüm Beschluss” in das deutsche Recht umgesetzt, welcher am 15. Februar 2007 durch die Justiz- und Innenminister und am 23. Juni 2008 durch die Regierungs-Vertreter der EU-Staaten als sogenannter “EU-Rat” beschlossen worden war.
Der “Prümer Vertrag” erlaubt den Unterzeichnerstaaten praktisch den vollständigen Abbau der eigenen staatlichen Souveränität. In “dringenden Eilfällen” können bewaffnete Organe des einen Staates ohne weitere Genehmigung im anderen operieren, DNA-Daten, Fingerabdrücke und Verkehrskennzeichen der Bevölkerung vollständig getauscht, sowie “weitere Formen der Zusammenarbeit” für “gemeinsame Polizeieinsätze, Nacheile, Hilfe bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen mit transnationalen Auswirkungen” und ganz allgemein “Zusammenarbeit auf Ersuchen” auf exekutiver Arbeitsebene beschlossen werden. Verfassungen, Parlament und Justiz werden vollständig umgangen.
Unterzeichnerstaaten des “Prümer Vertrages” sind bisher Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Finnland, Slowenien, Ungarn und Spanien. Trotzdem ist der “Prümer Vertrag” kein EU-Vertrag, um nämlich auch noch den letzten Rest von Bestimmungen aus Brüssel sowie Fragen durch das EU-Parlament loszuwerden.
– am gleichen Tag der Annahme des “Prüm-Beschlusses”, am 19.Juni, wurde im Bundestag sicher nicht zufällig auch noch das Gesetz zur Erweiterungen der Vollmachten von Europol angenommen. An das Informationssystem der EU-Polizeibehörde, welche nun mit eigenem Etat über Brüssel ausgestattet wird, sollen nicht nur die Landeskriminalämter, sondern auch die Bundespolizeibehörden, sowie der Geheimdienst des Bundesfinanzministeriums, der Zollfahndungsdienst angeschlossen werden. Schnittstelle wird Schäuble und das Bundesinnenministerium. Wörtlich heisst es im Europol-Gesetz:
“Diese Behörden sind nun auch innerstaatlich befugt, in einem automatisierten Verfahren über das Bundeskriminalamt Daten in das Europol-Informationssystem einzugeben und abzurufen.”
Desweiteren wird der Mandatsbereich von Europol erweitert. Es “entfällt das Erfordernis des Vorliegens einer kriminellen Organisationsstruktur”, bevor Europol tätig werden darf, aber das wiederum soll nur passieren “bei allen schwerwiegenden Formen der internationalen Kriminalität.”