Die entlassene Mitarbeiterin der Finanzabteilung dürfte – es gilt die Unschuldsvermutung – das Geld bei der ÖBFA unter dem Titel Wohnbauförderung aufgenommen haben, es dann aber für Spekulationen eingesetzt haben.
Die entlassene Mitarbeiterin der Finanzabteilung dürfte – es gilt die Unschuldsvermutung – das Geld bei der ÖBFA unter dem Titel Wohnbauförderung aufgenommen haben, es dann aber für Spekulationen eingesetzt haben.